Potenziale erkennen
Individuelle Analyse Ihrer Prozesse und der Einsatzmöglichkeiten von KI und Digitalisierung.
Erfahrung, die Zukunft gestaltet.Gute Entscheidungen brauchen eine fundierte Grundlage. Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei ihrer strategischen Digitalisierung, der Optimierung ihrer Geschäftsprozesse und dem sinnvollen Einsatz künstlicher Intelligenz.
KeiKen Consulting ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen im Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert und freigeschaltet.
Förderfähigkeit gemeinsam prüfen ↗Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit konkreten Schritten zur eigenständigen Umsetzung.
Individuelle Analyse Ihrer Prozesse und der Einsatzmöglichkeiten von KI und Digitalisierung.
Praxisnahe Empfehlungen, Prioritäten und ein nachvollziehbarer Plan für Ihr Unternehmen.
Gemeinsam klären wir, ob eine staatliche Förderung Ihrer konzeptionellen Beratung infrage kommt.
Für förderberechtigte Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen beträgt der Zuschuss 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage ist auf 3.500 € begrenzt. Für andere Standorte können abweichende Fördersätze gelten.
Die Förderung hängt von den Voraussetzungen Ihres Unternehmens und des Beratungsvorhabens ab. Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet ausschließlich das BAFA. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Individuelle, konzeptionelle Einzelberatung zu wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen Ihrer Digitalisierung, Ihres KI-Einsatzes und Ihrer Prozesse.
Reine Softwareeinrichtung, technische Implementierung sowie Seminare, Schulungen und Workshops werden über diese Beratungsförderung nicht gefördert.
KeiKen erbringt Beratung, Schulung und Befähigung. KI-Agenten, Automatisierungen und Softwarelösungen richten und konfigurieren Ihre Mitarbeitenden eigenständig. Schulungsangebote vereinbaren wir getrennt von einer geförderten konzeptionellen Beratung.
Wir besprechen Ihre Ziele und prüfen gemeinsam die grundsätzliche Förderfähigkeit. Unter anderem sind KMU-Eigenschaft, Standort und Beratungsthema relevant.
Der Förderantrag wird vor der Beauftragung gestellt. Erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle dürfen Sie den Beratungsvertrag abschließen und mit der Beratung beginnen. Das Schreiben ist noch keine Förderbewilligung.
Analyse, Empfehlungen und Umsetzungsschritte werden in einem Beratungsbericht dokumentiert. Für Unternehmen im ersten Jahr ist zusätzlich das vorgesehene Informationsgespräch mit einem Regionalpartner zu beachten.
Nach Abschluss und vollständiger Bezahlung der Beratung reichen Sie die erforderlichen Nachweise fristgerecht ein. Das BAFA prüft anschließend Bewilligung und Auszahlung.
Stand: 30. Oktober 2026. Die derzeitige Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Für 2027 treffen wir keine Zuschussaussage ohne bestätigte Anschlussregelung. Prüfen Sie vor Antragstellung die jeweils aktuellen Vorgaben.
Die Registrierung ist keine staatliche Zertifizierung, Akkreditierung oder Autorisierung. Wir verwenden kein offizielles BAFA-Logo und geben keine Fördergarantie.